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Sachsen Landkreis Zwickau Lichtenstein/Sa.

Hebesätze Lichtenstein/Sa.

Landkreis Zwickau · AGS 14524160 · 11.035 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lichtenstein/Sa., Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
444 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
397 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lichtenstein/Sa. aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 444 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Was der Wert für Lichtenstein/Sa. bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lichtenstein/Sa. im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 58-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Lichtenstein/Sa. im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lichtenstein/Sa., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lichtenstein/Sa. 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Lichtenstein/Sa. 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lichtenstein/Sa. auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lichtenstein/Sa. Grundsteuer B
Callenberg 390 % 0 Prozentpunkte 335 %
Langenbernsdorf 390 % 0 Prozentpunkte 335 %
Mülsen 390 % 0 Prozentpunkte 325 %
Oberwiera 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Remse 390 % 0 Prozentpunkte 420 %

Gewerbesteuer in Lichtenstein/Sa. an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Lichtenstein/Sa. selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lichtenstein/Sa. noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lichtenstein/Sa.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lichtenstein/Sa.?

Lichtenstein/Sa. setzt 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lichtenstein/Sa.?

Lichtenstein/Sa. setzt die Grundsteuer B auf 444 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lichtenstein/Sa. hoch?

Gemessen am Median Landkreis Zwickau von 400 % liegt der Satz von Lichtenstein/Sa. 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lichtenstein/Sa. per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Lichtenstein/Sa.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.