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Hebesätze Langenargen
355 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Langenargen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Bodenseekreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Langenargen hoch?
56 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 355 % fest. Damit liegt Langenargen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 340-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Langenargen im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Langenargen | 355 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Bodenseekreis | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Bodenseekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenargen auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Langenargen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Langenargen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bermatingen | 360 % | +5 Prozentpunkte | 340 % |
| Daisendorf | 350 % | −5 Prozentpunkte | 430 % |
| Deggenhausertal | 350 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Eriskirch | 360 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
| Friedrichshafen | 350 % | −5 Prozentpunkte | 340 % |
Was die Gewerbesteuer in Langenargen konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 355 %, also 11.865,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Langenargen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Langenargen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Langenargen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.333.215 Euro | 709 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 534.729 Euro | 71 Euro |
| Grundsteuer B | 1.284.473 Euro | 171 Euro |
| Grundsteuer A | 33.428 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.525 | |
Je Einwohner flossen Langenargen im Berichtsjahr 2024 709 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenargen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenargen?
Der Hebesatz liegt bei 355 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.865,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenargen?
Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Langenargen hoch?
Der Median Bodenseekreis liegt bei 350 %. Langenargen liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Langenargen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.