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Bayern Landkreis Dingolfing-Landau Landau a.d.Isar

Hebesätze Landau a.d.Isar

Landkreis Dingolfing-Landau · AGS 09279122 · 14.141 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Landau a.d.Isar, St

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Landau a.d.Isar gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Dingolfing-Landau liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Landau a.d.Isar bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Landau a.d.Isar im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 140-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Landau a.d.Isar vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Landau a.d.Isar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Landau a.d.Isar 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dingolfing-Landau 330 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Landau a.d.Isar auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Landau a.d.Isar liegt

Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Landau a.d.Isar Grundsteuer B
Frontenhausen 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Mamming 370 % +10 Prozentpunkte 370 %
Niederviehbach 340 % −20 Prozentpunkte 340 %
Pilsting 380 % +20 Prozentpunkte 380 %
Simbach 340 % −20 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Landau a.d.Isar anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Landau a.d.Isar und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Landau a.d.Isar ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Landau a.d.Isar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Landau a.d.Isar?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Landau a.d.Isar?

Landau a.d.Isar setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Landau a.d.Isar hoch?

Der Median Landkreis Dingolfing-Landau liegt bei 330 %. Landau a.d.Isar liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Landau a.d.Isar durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Landau a.d.Isar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.