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Bayern Landkreis Dingolfing-Landau Frontenhausen

Hebesätze Frontenhausen

Landkreis Dingolfing-Landau · AGS 09279115 · 4.735 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Frontenhausen, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Frontenhausen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Dingolfing-Landau liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Frontenhausen hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Frontenhausen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 622-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Frontenhausen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frontenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frontenhausen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dingolfing-Landau 330 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frontenhausen auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Frontenhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frontenhausen Grundsteuer B
Landau a.d.Isar 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Niederviehbach 340 % −10 Prozentpunkte 340 %
Simbach 340 % −10 Prozentpunkte 360 %
Loiching 330 % −20 Prozentpunkte 330 %
Mamming 370 % +20 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Frontenhausen an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Frontenhausen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Frontenhausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Frontenhausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frontenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frontenhausen?

In Frontenhausen gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frontenhausen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Frontenhausen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Dingolfing-Landau von 330 % liegt der Satz von Frontenhausen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Frontenhausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Frontenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.