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Hebesätze Lampertswalde
In Lampertswalde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Lampertswalde bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lampertswalde im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 285-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Lampertswalde im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lampertswalde | 410 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Lampertswalde | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Meißen | 395 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lampertswalde auf Platz 26, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Lampertswalde mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lampertswalde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Käbschütztal | 412 % | +2 Prozentpunkte | 480 % |
| Coswig | 400 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
| Ebersbach | 400 % | −10 Prozentpunkte | 428 % |
| Gröditz | 420 % | +10 Prozentpunkte | 430 % |
| Großenhain | 400 % | −10 Prozentpunkte | 385 % |
Gewerbesteuer in Lampertswalde an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Lampertswalde beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Lampertswalde selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lampertswalde noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lampertswalde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lampertswalde?
In Lampertswalde gilt ein Hebesatz von 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lampertswalde?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Lampertswalde hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Lampertswalde liegt 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Lampertswalde selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.