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Sachsen Landkreis Meißen Käbschütztal

Hebesätze Käbschütztal

Landkreis Meißen · AGS 14627080 · 2.766 Einwohner

Gewerbesteuer
412 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
480 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Käbschütztal beträgt 412 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 412 % aus.

Was der Wert für Käbschütztal bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Käbschütztal im höchsten Fünftel; der Satz von 412 % kommt insgesamt 1 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 358 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 267-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Käbschütztal im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Käbschütztal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Käbschütztal 412 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Käbschütztal 412 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +32 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Käbschütztal auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Käbschütztal Grundsteuer B
Lampertswalde 410 % −2 Prozentpunkte 420 %
Gröditz 420 % +8 Prozentpunkte 430 %
Coswig 400 % −12 Prozentpunkte 300 %
Ebersbach 400 % −12 Prozentpunkte 428 %
Großenhain 400 % −12 Prozentpunkte 385 %

Gewerbesteuer in Käbschütztal an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 412 % sind das 13.771,10 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.069,60 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Käbschütztal nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Käbschütztal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Käbschütztal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Käbschütztal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Käbschütztal?

Käbschütztal setzt 412 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.771,10 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Käbschütztal?

480 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Käbschütztal hoch?

Käbschütztal liegt 17 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Meißen von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Käbschütztal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Käbschütztal
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.