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Sachsen Landkreis Meißen Gröditz

Hebesätze Gröditz

Landkreis Meißen · AGS 14627050 · 6.891 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gröditz, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gröditz aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Wie Gröditz zum Landesdurchschnitt liegt

Gröditz liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 111-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Gröditz im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gröditz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gröditz 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Gröditz 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gröditz auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Gröditz liegt

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gröditz Grundsteuer B
Käbschütztal 412 % −8 Prozentpunkte 480 %
Lampertswalde 410 % −10 Prozentpunkte 420 %
Coswig 400 % −20 Prozentpunkte 300 %
Ebersbach 400 % −20 Prozentpunkte 428 %
Großenhain 400 % −20 Prozentpunkte 385 %

Gewerbesteuer in Gröditz an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Gröditz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gröditz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gröditz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gröditz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gröditz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gröditz hoch?

Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %. Gröditz liegt damit 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gröditz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gröditz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.