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Hebesätze Lammershagen
330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lammershagen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Lammershagen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Lammershagen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 913-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Lammershagen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lammershagen | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Plön | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lammershagen auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Lammershagen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lammershagen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Behrensdorf (Ostsee) | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Fargau-Pratjau | 330 % | 0 Prozentpunkte | 339 % |
| Giekau | 330 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Helmstorf | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Schlesen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was der Hebesatz in Lammershagen in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lammershagen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Lammershagen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Lammershagen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.980 Euro | 20 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 527 Euro | 2 Euro |
| Grundsteuer B | 33.060 Euro | 132 Euro |
| Grundsteuer A | 19.910 Euro | 79 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 251 | |
Lammershagen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 20 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 251 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lammershagen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lammershagen?
Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lammershagen?
Lammershagen setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Lammershagen hoch?
Lammershagen liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Plön von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Lammershagen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.