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Nordrhein-Westfalen › Kreis Lippe ›Lage

Hebesätze Lage

Kreis Lippe · AGS 05766040 · 35.502 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lage, Stadt

Gewerbesteuer
444 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
529 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
254 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lage ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 444 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 529 %. Der Median Kreis Lippe liegt bei 445 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Lage zum Landesdurchschnitt liegt

Lage liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 444 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 165 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 118-größte von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lage nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lage, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lage 444 % Berichtsjahr 2024 —
Median Kreis Lippe 445 % Berichtsjahr 2024 −1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +64 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Kreis Lippe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lage auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Lage liegt

Gemeinden im Kreis Lippe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lage Grundsteuer B
Bad Salzuflen 445 % +1 Prozentpunkte 620 %
Barntrup 445 % +1 Prozentpunkte 550 %
Blomberg 443 % −1 Prozentpunkte 620 %
Dörentrup 443 % −1 Prozentpunkte 544 %
Kalletal 445 % +1 Prozentpunkte 547 %

Ein Rechenbeispiel für Lage

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 444 % Hebesatz sind 14.840,70 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.139,20 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Lage legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lage fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Aufkommen der Realsteuern in Lage

Istaufkommen der Realsteuern in Lage, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer18.533.685 Euro529 Euro
davon Gewerbesteuerumlage1.459.121 Euro42 Euro
Grundsteuer B6.337.934 Euro181 Euro
Grundsteuer A102.310 Euro3 Euro
Einwohner am 31.12.202435.054

Je Einwohner flossen Lage im Berichtsjahr 2024 529 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lage

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lage?

444 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.840,70 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lage?

529 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lage hoch?

Lage liegt 1 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Lippe von 445 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lage per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lage
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.