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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Kurtscheid

Hebesätze Kurtscheid

Landkreis Neuwied · AGS 07138036 · 975 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
364 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kurtscheid gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 364 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kurtscheid bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kurtscheid im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 713-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kurtscheid vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kurtscheid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kurtscheid 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kurtscheid auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Kurtscheid mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kurtscheid Grundsteuer B
Breitscheid 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bruchhausen 380 % 0 Prozentpunkte 520 %
Dattenberg 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Datzeroth 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dierdorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kurtscheid anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Kurtscheid beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kurtscheid und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kurtscheid ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kurtscheid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kurtscheid?

In Kurtscheid gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kurtscheid?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 364 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kurtscheid hoch?

Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %. Kurtscheid liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kurtscheid. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kurtscheid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.