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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Krusenfelde

Hebesätze Krusenfelde

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075073 · 155 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Krusenfelde ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Krusenfelde bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Krusenfelde im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 712-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Krusenfelde im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Krusenfelde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Krusenfelde 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Krusenfelde auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Krusenfelde mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Krusenfelde Grundsteuer B
Ahlbeck 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Altwarp, Fischerdorf 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Altwigshagen 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bergholz 400 % 0 Prozentpunkte 412 %
Blankensee 400 % 0 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Krusenfelde an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Krusenfelde beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Krusenfelde selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Krusenfelde noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Krusenfelde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Krusenfelde?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Krusenfelde?

Krusenfelde setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Krusenfelde hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt der Satz von Krusenfelde 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Krusenfelde selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Krusenfelde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.