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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Altwarp, Fischerdorf

Hebesätze Altwarp, Fischerdorf

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075003 · 438 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Altwarp, Fischerdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Altwarp, Fischerdorf hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Altwarp, Fischerdorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 537-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Altwarp, Fischerdorf im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altwarp, Fischerdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altwarp, Fischerdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altwarp, Fischerdorf auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Altwarp, Fischerdorf

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altwarp, Fischerdorf Grundsteuer B
Ahlbeck 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Altwigshagen 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bergholz 400 % 0 Prozentpunkte 412 %
Blankensee 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Brünzow 400 % 0 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Altwarp, Fischerdorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Altwarp, Fischerdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Altwarp, Fischerdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altwarp, Fischerdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altwarp, Fischerdorf?

Altwarp, Fischerdorf setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altwarp, Fischerdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 430 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altwarp, Fischerdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Altwarp, Fischerdorf liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Altwarp, Fischerdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Altwarp, Fischerdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.