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Hebesätze Krempel
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Krempel beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Krempel hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Krempel im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 608-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Krempel im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Krempel | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Dithmarschen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Krempel auf Platz 63, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Krempel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Averlak | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Dingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Lunden | 350 % | 0 Prozentpunkte | 356 % |
| Nindorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Norderheistedt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
Gewerbesteuer in Krempel an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Krempel nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Krempel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Krempel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Krempel tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 204.441 Euro | 337 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 20.441 Euro | 34 Euro |
| Grundsteuer B | 69.916 Euro | 115 Euro |
| Grundsteuer A | 5.234 Euro | 9 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 607 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Krempel im Berichtsjahr 2024 337 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Krempel liegt unter diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 607 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Krempel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Krempel?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Krempel?
Krempel setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Krempel hoch?
Gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt der Satz von Krempel 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Krempel selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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