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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Averlak

Hebesätze Averlak

Kreis Dithmarschen · AGS 01051003 · 572 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Averlak setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Averlak bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Averlak im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 632-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Averlak nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Averlak, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Averlak 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Averlak auf Platz 63, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Averlak

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Averlak Grundsteuer B
Dingen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Krempel 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Lunden 350 % 0 Prozentpunkte 356 %
Nindorf 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Norderheistedt 350 % 0 Prozentpunkte 260 %

Ein Rechenbeispiel für Averlak

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Averlak legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Averlak fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Averlak

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Averlak?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Averlak?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Averlak hoch?

Gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt der Satz von Averlak 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Averlak. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Averlak
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.