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Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Kreis Neuss Korschenbroich

Hebesätze Korschenbroich

Kreis Rhein-Kreis Neuss · AGS 05162020 · 34.101 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Korschenbroich, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Korschenbroich ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 690 %. Der Median Kreis Rhein-Kreis Neuss liegt bei 450 % und damit auf demselben Wert.

Wo Korschenbroich im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Korschenbroich im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 125-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Korschenbroich ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Korschenbroich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Korschenbroich 450 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rhein-Kreis Neuss 450 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Kreis Rhein-Kreis Neuss mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Korschenbroich auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Korschenbroich liegt

Gemeinden im Kreis Rhein-Kreis Neuss mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Korschenbroich Grundsteuer B
Grevenbroich 450 % 0 Prozentpunkte 625 %
Meerbusch 450 % 0 Prozentpunkte 480 %
Rommerskirchen 450 % 0 Prozentpunkte 493 %
Neuss 455 % +5 Prozentpunkte 495 %
Kaarst 439 % −11 Prozentpunkte 504 %

Was der Hebesatz in Korschenbroich in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Korschenbroich nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Korschenbroich noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Korschenbroich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Korschenbroich?

Der Hebesatz liegt bei 450 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Korschenbroich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 690 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Korschenbroich hoch?

Der Median Kreis Rhein-Kreis Neuss liegt bei 450 %. Korschenbroich liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Korschenbroich per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Korschenbroich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.