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Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Kreis Neuss Grevenbroich

Hebesätze Grevenbroich

Kreis Rhein-Kreis Neuss · AGS 05162008 · 64.438 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Grevenbroich, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
625 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Grevenbroich aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 625 %. Der Median Kreis Rhein-Kreis Neuss liegt bei 450 % und damit auf demselben Wert.

Wie Grevenbroich bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Grevenbroich im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 54-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Grevenbroich im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grevenbroich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grevenbroich 450 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rhein-Kreis Neuss 450 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Kreis Rhein-Kreis Neuss mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grevenbroich auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Grevenbroich

Gemeinden im Kreis Rhein-Kreis Neuss mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grevenbroich Grundsteuer B
Korschenbroich 450 % 0 Prozentpunkte 690 %
Meerbusch 450 % 0 Prozentpunkte 480 %
Rommerskirchen 450 % 0 Prozentpunkte 493 %
Neuss 455 % +5 Prozentpunkte 495 %
Kaarst 439 % −11 Prozentpunkte 504 %

Gewerbesteuer in Grevenbroich an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Grevenbroich selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Grevenbroich noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grevenbroich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grevenbroich?

Grevenbroich setzt 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.041,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grevenbroich?

Die Grundsteuer B liegt bei 625 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Grevenbroich hoch?

Der Median Kreis Rhein-Kreis Neuss liegt bei 450 %. Grevenbroich liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Grevenbroich legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Grevenbroich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.