Rheinland-Pfalz › Landkreis Vulkaneifel ›Kopp
Hebesätze Kopp
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kopp aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Kopp hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Kopp im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.993-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Kopp im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kopp | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kopp auf Platz 28, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Kopp mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kopp | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Berndorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Betteldorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birgel | 380 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Bodenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Borler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Kopp an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Kopp beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Kopp selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kopp noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Kopp
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 28.204 Euro | 183 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 2.598 Euro | 17 Euro |
| Grundsteuer B | 24.658 Euro | 160 Euro |
| Grundsteuer A | 6.973 Euro | 45 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 154 | |
Je Einwohner flossen Kopp im Berichtsjahr 2024 183 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 154 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kopp
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kopp?
Kopp setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kopp?
Die Grundsteuer B liegt bei 490 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Kopp hoch?
Gemessen am Median Landkreis Vulkaneifel von 380 % liegt der Satz von Kopp genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kopp. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.