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Hebesätze Kößlarn
Kößlarn setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wo Kößlarn im Vergleich steht
Der Wert von 330 % ordnet Kößlarn im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.373-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Kößlarn im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kößlarn | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Passau | 345 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kößlarn auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Kößlarn mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kößlarn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aldersbach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Breitenberg | 330 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Eging a.See | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Haarbach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Hofkirchen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Was die Gewerbesteuer in Kößlarn konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Kößlarn beschließt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kößlarn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kößlarn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Kößlarn aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 455.019 Euro | 244 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 45.019 Euro | 24 Euro |
| Grundsteuer B | 130.807 Euro | 70 Euro |
| Grundsteuer A | 37.122 Euro | 20 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.867 | |
Kößlarn nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 244 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kößlarn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kößlarn?
In Kößlarn gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kößlarn?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Kößlarn hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 345 %. Kößlarn liegt 15 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Kößlarn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.