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Hessen Hochtaunuskreis Königstein im Taunus

Hebesätze Königstein im Taunus

Hochtaunuskreis · AGS 06434005 · 16.825 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Königstein im Taunus, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
kein belegter Wert
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Königstein im Taunus ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Hochtaunuskreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Königstein im Taunus im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Königstein im Taunus im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 77-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Königstein im Taunus ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königstein im Taunus, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königstein im Taunus 380 % Berichtsjahr 2024
Median Hochtaunuskreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königstein im Taunus auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Hochtaunuskreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königstein im Taunus Grundsteuer B
Glashütten 380 % 0 Prozentpunkte 725 %
Grävenwiesbach 380 % 0 Prozentpunkte 690 %
Neu-Anspach 380 % 0 Prozentpunkte 758 %
Wehrheim 388 % +8 Prozentpunkte 479 %
Steinbach (Taunus) 395 % +15 Prozentpunkte 900 %

Was der Hebesatz in Königstein im Taunus in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Königstein im Taunus nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Königstein im Taunus noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königstein im Taunus

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königstein im Taunus?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königstein im Taunus?

540 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Königstein im Taunus hoch?

Der Median Hochtaunuskreis liegt bei 380 %. Königstein im Taunus liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Königstein im Taunus legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Königstein im Taunus
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.