Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Königsmoos

Hebesätze Königsmoos

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · AGS 09185163 · 4.960 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Königsmoos setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Königsmoos bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Königsmoos im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 593-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Königsmoos im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königsmoos, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königsmoos 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 350 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königsmoos auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Königsmoos

Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königsmoos Grundsteuer B
Burgheim 320 % +10 Prozentpunkte 310 %
Oberhausen 320 % +10 Prozentpunkte 310 %
Rohrenfels 320 % +10 Prozentpunkte 320 %
Langenmosen 330 % +20 Prozentpunkte 380 %
Aresing 340 % +30 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Königsmoos an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Königsmoos selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Königsmoos noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königsmoos

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königsmoos?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königsmoos?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Königsmoos hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Königsmoos liegt 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Königsmoos durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Königsmoos
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.