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Hebesätze Koblenz
In Koblenz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wo Koblenz im Vergleich steht
Der Wert von 420 % ordnet Koblenz im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Koblenz im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Koblenz | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Koblenz liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Koblenz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenbamberg | 420 % | 0 Prozentpunkte | 555 % |
| Ammeldingen an der Our | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bad Kreuznach | 420 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Berod bei Hachenburg | 420 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkenfeld | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
Was die Gewerbesteuer in Koblenz konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Koblenz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Koblenz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Koblenz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Koblenz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Koblenz?
Koblenz setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Koblenz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.