Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Kleinmaischeid

Hebesätze Kleinmaischeid

Landkreis Neuwied · AGS 07138034 · 1.325 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kleinmaischeid aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Kleinmaischeid bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kleinmaischeid im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 524-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kleinmaischeid im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinmaischeid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinmaischeid 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinmaischeid auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Kleinmaischeid mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinmaischeid Grundsteuer B
Breitscheid 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bruchhausen 380 % 0 Prozentpunkte 520 %
Dattenberg 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Datzeroth 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dierdorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Kleinmaischeid konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Kleinmaischeid beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kleinmaischeid, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kleinmaischeid noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinmaischeid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinmaischeid?

Kleinmaischeid setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinmaischeid?

Kleinmaischeid setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinmaischeid hoch?

Gemessen am Median Landkreis Neuwied von 380 % liegt der Satz von Kleinmaischeid genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kleinmaischeid durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kleinmaischeid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.