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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Kleinkarlbach

Hebesätze Kleinkarlbach

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332031 · 852 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kleinkarlbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Kleinkarlbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kleinkarlbach im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 801-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kleinkarlbach im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinkarlbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinkarlbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinkarlbach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Kleinkarlbach liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinkarlbach Grundsteuer B
Bad Dürkheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenheim am Berg 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dackenheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Ellerstadt 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Forst an der Weinstraße 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Kleinkarlbach konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kleinkarlbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kleinkarlbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinkarlbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinkarlbach?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinkarlbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinkarlbach hoch?

Kleinkarlbach liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bad Dürkheim von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kleinkarlbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kleinkarlbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.