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Hebesätze Klausdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Klausdorf beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Klausdorf hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Klausdorf im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 374-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Klausdorf nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Klausdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Rügen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klausdorf auf Platz 52, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Klausdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahrenshoop | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Altefähr | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Altenpleen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 366 % |
| Binz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dreschvitz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Ein Rechenbeispiel für Klausdorf
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Klausdorf nachzulesen ist
Klausdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Klausdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Klausdorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.905.481 Euro | 2.770 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 175.505 Euro | 255 Euro |
| Grundsteuer B | 99.020 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 29.265 Euro | 43 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 688 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Klausdorf im Berichtsjahr 2024 2.770 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Klausdorf liegt über diesem Wert. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 688 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klausdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klausdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klausdorf?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Klausdorf hoch?
Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt der Satz von Klausdorf 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Klausdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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