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Baden-Württemberg Landkreis Biberach Kirchdorf an der Iller

Hebesätze Kirchdorf an der Iller

Landkreis Biberach · AGS 08426066 · 3.990 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kirchdorf an der Iller ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Biberach liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Kirchdorf an der Iller bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kirchdorf an der Iller im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 647-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kirchdorf an der Iller nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchdorf an der Iller, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchdorf an der Iller 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Biberach 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Biberach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchdorf an der Iller auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Kirchdorf an der Iller mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Biberach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchdorf an der Iller Grundsteuer B
Achstetten 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Alleshausen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Allmannsweiler 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Altheim 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Attenweiler 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Kirchdorf an der Iller

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Kirchdorf an der Iller beschliesst

Kirchdorf an der Iller legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kirchdorf an der Iller fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchdorf an der Iller

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf an der Iller?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchdorf an der Iller?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf an der Iller hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Biberach von 340 % liegt Kirchdorf an der Iller genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchdorf an der Iller per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kirchdorf an der Iller
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.