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Bayern Landkreis Regen Kirchberg i.Wald

Hebesätze Kirchberg i.Wald

Landkreis Regen · AGS 09276126 · 4.449 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kirchberg i.Wald aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Regen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Kirchberg i.Wald zum Landesdurchschnitt liegt

Kirchberg i.Wald liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 659-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Kirchberg i.Wald im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchberg i.Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchberg i.Wald 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regen 375 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Regen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchberg i.Wald auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Kirchberg i.Wald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Regen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchberg i.Wald Grundsteuer B
Arnbruck 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bischofsmais 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Drachselsried 350 % −10 Prozentpunkte 310 %
Kirchdorf i.Wald 370 % +10 Prozentpunkte 370 %
Kollnburg 370 % +10 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Kirchberg i.Wald an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Kirchberg i.Wald beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Kirchberg i.Wald selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kirchberg i.Wald noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchberg i.Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchberg i.Wald?

Kirchberg i.Wald setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchberg i.Wald?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchberg i.Wald hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Regen von 375 % liegt Kirchberg i.Wald 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kirchberg i.Wald durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kirchberg i.Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.