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Bayern Landkreis Regen Kirchdorf i.Wald

Hebesätze Kirchdorf i.Wald

Landkreis Regen · AGS 09276127 · 2.091 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kirchdorf i.Wald beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Regen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Kirchdorf i.Wald zum Landesdurchschnitt liegt

Kirchdorf i.Wald liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.292-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchdorf i.Wald ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchdorf i.Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchdorf i.Wald 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regen 375 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Regen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchdorf i.Wald auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Regen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchdorf i.Wald Grundsteuer B
Kollnburg 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Arnbruck 360 % −10 Prozentpunkte 400 %
Bayerisch Eisenstein 380 % +10 Prozentpunkte 570 %
Bischofsmais 360 % −10 Prozentpunkte 370 %
Gotteszell 380 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Kirchdorf i.Wald in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchdorf i.Wald nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchdorf i.Wald noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchdorf i.Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf i.Wald?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchdorf i.Wald?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf i.Wald hoch?

Kirchdorf i.Wald liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Regen von 375 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchdorf i.Wald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kirchdorf i.Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.