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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Kindsbach

Hebesätze Kindsbach

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335018 · 2.504 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kindsbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kindsbach zum Landesdurchschnitt liegt

Kindsbach liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 267-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kindsbach vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kindsbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kindsbach 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kindsbach auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kindsbach Grundsteuer B
Bann 400 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bruchmühlbach-Miesau 400 % 0 Prozentpunkte 522 %
Frankelbach 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Hauptstuhl 400 % 0 Prozentpunkte 485 %
Heiligenmoschel 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kindsbach anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Kindsbach nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kindsbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kindsbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kindsbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kindsbach?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kindsbach?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kindsbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kaiserslautern von 400 % liegt der Satz von Kindsbach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kindsbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kindsbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.