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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Kesten

Hebesätze Kesten

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231066 · 331 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
580 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kesten beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 580 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wo Kesten im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Kesten im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.585-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kesten im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kesten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kesten 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kesten auf Platz 107, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kesten Grundsteuer B
Burtscheid 445 % −5 Prozentpunkte 500 %
Gräfendhron 420 % −30 Prozentpunkte 465 %
Wittlich 420 % −30 Prozentpunkte 465 %
Burgen 415 % −35 Prozentpunkte 465 %
Bengel 400 % −50 Prozentpunkte 500 %

Was die Gewerbesteuer in Kesten konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kesten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kesten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kesten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kesten?

In Kesten gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kesten?

580 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kesten hoch?

Kesten liegt 70 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bernkastel-Wittlich von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kesten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kesten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.