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Hebesätze Kasendorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kasendorf beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Kasendorf hoch?
243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Kasendorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.168-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Kasendorf vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kasendorf | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kulmbach | 338 % | Berichtsjahr 2024 | −38 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kasendorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Kasendorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kasendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Rugendorf | 310 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Marktschorgast | 320 % | +20 Prozentpunkte | 320 % |
| Neudrossenfeld | 320 % | +20 Prozentpunkte | 340 % |
| Trebgast | 320 % | +20 Prozentpunkte | 320 % |
| Wirsberg | 320 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Kasendorf anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kasendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Kasendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kasendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kasendorf?
300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kasendorf?
300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kasendorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 338 %. Kasendorf liegt 38 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kasendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.