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Bayern Landkreis Kulmbach Kasendorf

Hebesätze Kasendorf

Landkreis Kulmbach · AGS 09477124 · 2.434 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kasendorf, M

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kasendorf beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kasendorf hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Kasendorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.168-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kasendorf vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kasendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kasendorf 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kasendorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Kasendorf liegt

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kasendorf Grundsteuer B
Rugendorf 310 % +10 Prozentpunkte 330 %
Marktschorgast 320 % +20 Prozentpunkte 320 %
Neudrossenfeld 320 % +20 Prozentpunkte 340 %
Trebgast 320 % +20 Prozentpunkte 320 %
Wirsberg 320 % +20 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kasendorf anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kasendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kasendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kasendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kasendorf?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kasendorf?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kasendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 338 %. Kasendorf liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kasendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kasendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.