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Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Karsdorf

Hebesätze Karsdorf

Burgenlandkreis · AGS 15084250 · 1.443 Einwohner

Gewerbesteuer
351 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Karsdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 351 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Karsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Karsdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 351 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 93 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 162-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Karsdorf ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karsdorf 351 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −29 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Karsdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karsdorf Grundsteuer B
Balgstädt 350 % −1 Prozentpunkte 380 %
Goseck 350 % −1 Prozentpunkte 380 %
Hohenmölsen 350 % −1 Prozentpunkte 380 %
Kaiserpfalz 350 % −1 Prozentpunkte 375 %
Kretzschau 350 % −1 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Karsdorf in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 351 % sind das 11.732,18 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 969,32 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Karsdorf beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Karsdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Karsdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karsdorf?

In Karsdorf gilt ein Hebesatz von 351 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.732,18 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 402 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Karsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 351 %. Karsdorf liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Karsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Karsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.