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Hebesätze Karsdorf
Karsdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 351 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Karsdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Karsdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 351 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 93 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 162-grösste von 218 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Karsdorf ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Karsdorf | 351 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Burgenlandkreis | 351 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −29 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Karsdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Karsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balgstädt | 350 % | −1 Prozentpunkte | 380 % |
| Goseck | 350 % | −1 Prozentpunkte | 380 % |
| Hohenmölsen | 350 % | −1 Prozentpunkte | 380 % |
| Kaiserpfalz | 350 % | −1 Prozentpunkte | 375 % |
| Kretzschau | 350 % | −1 Prozentpunkte | 380 % |
Was der Hebesatz in Karsdorf in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 351 % sind das 11.732,18 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 969,32 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Karsdorf beschliesst
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Karsdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Karsdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karsdorf?
In Karsdorf gilt ein Hebesatz von 351 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.732,18 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karsdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 402 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Karsdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 351 %. Karsdorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Karsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.