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Hebesätze Hohenmölsen
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hohenmölsen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Hohenmölsen hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Hohenmölsen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 59-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Hohenmölsen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenmölsen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Burgenlandkreis | 351 % | Berichtsjahr 2024 | −1 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenmölsen auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Hohenmölsen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenmölsen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balgstädt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Goseck | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Kaiserpfalz | 350 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Kretzschau | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Molauer Land | 350 % | 0 Prozentpunkte | 402 % |
Gewerbesteuer in Hohenmölsen an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Hohenmölsen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Hohenmölsen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Hohenmölsen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.501.744 Euro | 706 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 650.174 Euro | 71 Euro |
| Grundsteuer B | 804.605 Euro | 87 Euro |
| Grundsteuer A | 125.776 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.211 | |
Je Einwohner flossen Hohenmölsen im Berichtsjahr 2024 706 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenmölsen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenmölsen?
350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenmölsen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenmölsen hoch?
Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %. Hohenmölsen liegt damit 1 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hohenmölsen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.