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Hebesätze Karlsruhe
450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Karlsruhe aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Landesmedian in Baden-Württemberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.
Wie Karlsruhe zum Landesdurchschnitt liegt
Karlsruhe liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.101 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Karlsruhe nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Karlsruhe | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Karlsruhe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Offenburg | 435 % | −15 Prozentpunkte | 420 % |
| Pforzheim | 435 % | −15 Prozentpunkte | 550 % |
| Freiburg im Breisgau | 430 % | −20 Prozentpunkte | 600 % |
| Mannheim | 430 % | −20 Prozentpunkte | 487 % |
| Wörnersberg | 425 % | −25 Prozentpunkte | 435 % |
Ein Rechenbeispiel für Karlsruhe
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Karlsruhe legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Karlsruhe fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlsruhe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlsruhe?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlsruhe?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Karlsruhe legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.