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Baden-Württemberg Freiburg im Breisgau

Hebesätze Freiburg im Breisgau

Baden-Württemberg · AGS 08311000 · 234.442 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freiburg im Breisgau, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Freiburg im Breisgau beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Landesmedian in Baden-Württemberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Was der Wert für Freiburg im Breisgau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Freiburg im Breisgau im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.097 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 4-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Freiburg im Breisgau nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freiburg im Breisgau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freiburg im Breisgau 430 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Freiburg im Breisgau

Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freiburg im Breisgau Grundsteuer B
Mannheim 430 % 0 Prozentpunkte 487 %
Offenburg 435 % +5 Prozentpunkte 420 %
Pforzheim 435 % +5 Prozentpunkte 550 %
Wörnersberg 425 % −5 Prozentpunkte 435 %
Dörzbach 420 % −10 Prozentpunkte 450 %

Ein Rechenbeispiel für Freiburg im Breisgau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Freiburg im Breisgau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Freiburg im Breisgau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freiburg im Breisgau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freiburg im Breisgau?

Freiburg im Breisgau setzt 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.372,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freiburg im Breisgau?

Freiburg im Breisgau setzt die Grundsteuer B auf 600 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Freiburg im Breisgau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Freiburg im Breisgau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.