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Thüringen Kyffhäuserkreis Kalbsrieth

Hebesätze Kalbsrieth

Kyffhäuserkreis · AGS 16065042 · 618 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kalbsrieth beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kalbsrieth bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kalbsrieth im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 330-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kalbsrieth im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kalbsrieth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kalbsrieth 395 % Berichtsjahr 2024
Median Kyffhäuserkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kalbsrieth auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Kalbsrieth liegt

Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kalbsrieth Grundsteuer B
Abtsbessingen 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
An der Schmücke 395 % 0 Prozentpunkte 411 %
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bellstedt 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Etzleben 395 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Kalbsrieth konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kalbsrieth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kalbsrieth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kalbsrieth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kalbsrieth?

Kalbsrieth setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kalbsrieth?

425 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kalbsrieth hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Kalbsrieth liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kalbsrieth. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kalbsrieth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.