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Hebesätze Kaiserslautern
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kaiserslautern beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 610 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wie Kaiserslautern bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kaiserslautern im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.195 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 5-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Kaiserslautern im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kaiserslautern | 430 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Kaiserslautern
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kaiserslautern | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bornich | 430 % | 0 Prozentpunkte | 510 % |
| Bürdenbach | 430 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Eulenbis | 430 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Gerolstein | 430 % | 0 Prozentpunkte | 525 % |
| Grünebach | 430 % | 0 Prozentpunkte | 555 % |
Gewerbesteuer in Kaiserslautern an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Kaiserslautern selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kaiserslautern noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaiserslautern
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaiserslautern?
430 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.372,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaiserslautern?
610 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kaiserslautern. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.