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Hebesätze Kahla
Kahla setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie Kahla zum Landesdurchschnitt liegt
Kahla liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 560 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 65-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Kahla im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kahla | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Holzland-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kahla auf Platz 87, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Kahla
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kahla | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eichenberg | 410 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Eisenberg | 410 % | 0 Prozentpunkte | 407 % |
| Geisenhain | 410 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Rothenstein | 410 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Bürgel | 406 % | −4 Prozentpunkte | 426 % |
Gewerbesteuer in Kahla an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Kahla selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kahla noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Kahla tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.461.560 Euro | 507 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 294.935 Euro | 43 Euro |
| Grundsteuer B | 809.864 Euro | 119 Euro |
| Grundsteuer A | 3.507 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.825 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Kahla im Berichtsjahr 2024 507 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Kahla liegt über diesem Wert. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kahla
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kahla?
In Kahla gilt ein Hebesatz von 410 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kahla?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Kahla hoch?
Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %. Kahla liegt damit 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kahla. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.