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Rheinland-Pfalz Landkreis Mainz-Bingen Wintersheim

Hebesätze Wintersheim

Landkreis Mainz-Bingen · AGS 07339066 · 280 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
100 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wintersheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 100 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Wintersheim zum Landesdurchschnitt liegt

Wintersheim liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 150 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 365 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.704-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wintersheim vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wintersheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wintersheim 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mainz-Bingen 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wintersheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Wintersheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wintersheim Grundsteuer B
Appenheim 380 % +15 Prozentpunkte 365 %
Aspisheim 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Badenheim 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Bodenheim 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Bubenheim 380 % +15 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wintersheim anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 365 % Hebesatz sind 12.200,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Wintersheim beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wintersheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wintersheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wintersheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wintersheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wintersheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 100 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wintersheim hoch?

Wintersheim liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wintersheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wintersheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.