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Hebesätze Illerkirchberg
Illerkirchberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wo Illerkirchberg im Vergleich steht
Der Wert von 350 % ordnet Illerkirchberg im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 550-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Illerkirchberg im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Illerkirchberg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Alb-Donau-Kreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Illerkirchberg auf Platz 39, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Illerkirchberg
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Illerkirchberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altheim (Alb) | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Blaustein | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Dornstadt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Griesingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Hüttisheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
Gewerbesteuer in Illerkirchberg an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Illerkirchberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Illerkirchberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Illerkirchberg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.025.820 Euro | 204 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 106.845 Euro | 21 Euro |
| Grundsteuer B | 569.119 Euro | 113 Euro |
| Grundsteuer A | 28.797 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.036 | |
Illerkirchberg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 204 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Illerkirchberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Illerkirchberg?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Illerkirchberg?
Illerkirchberg setzt die Grundsteuer B auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Illerkirchberg hoch?
Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 %. Illerkirchberg liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Illerkirchberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.