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Hebesätze Hüven
In Hüven gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 349 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.
Was der Wert für Hüven bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hüven im zweiten Fünftel; der Satz von 349 % kommt insgesamt 4 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 39 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 898-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Hüven nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hüven | 349 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Emsland | 355 % | Berichtsjahr 2024 | −6 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −31 Prozentpunkte |
Von 60 Gemeinden im Landkreis Emsland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hüven auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Hüven liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hüven | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Stavern | 349 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Dohren | 350 % | +1 Prozentpunkte | 350 % |
| Geeste | 350 % | +1 Prozentpunkte | 350 % |
| Haselünne | 350 % | +1 Prozentpunkte | 350 % |
| Herzlake | 350 % | +1 Prozentpunkte | 350 % |
Ein Rechenbeispiel für Hüven
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 349 % sind das 11.665,33 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.036,17 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Hüven legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Hüven fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Hüven tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 609.068 Euro | 1.074 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 61.081 Euro | 108 Euro |
| Grundsteuer B | 84.671 Euro | 149 Euro |
| Grundsteuer A | 22.302 Euro | 39 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 567 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Hüven im Berichtsjahr 2024 1.074 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Hüven liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 567 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hüven
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hüven?
Der Hebesatz liegt bei 349 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.665,33 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hüven?
Hüven setzt die Grundsteuer B auf 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hüven hoch?
Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 %. Hüven liegt damit 6 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hüven legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.