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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Villmar, Marktflecken

Hebesätze Villmar, Marktflecken

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533015 · 6.795 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Villmar, Marktflecken aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Villmar, Marktflecken bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Villmar, Marktflecken im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 239-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Villmar, Marktflecken im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Villmar, Marktflecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Villmar, Marktflecken 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Villmar, Marktflecken auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Villmar, Marktflecken

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Villmar, Marktflecken Grundsteuer B
Bad Camberg 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hünfelden 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Merenberg, Marktflecken 400 % 0 Prozentpunkte 570 %
Runkel 400 % 0 Prozentpunkte 590 %
Selters (Taunus) 400 % 0 Prozentpunkte 475 %

Was die Gewerbesteuer in Villmar, Marktflecken konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Villmar, Marktflecken, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Villmar, Marktflecken noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Villmar, Marktflecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Villmar, Marktflecken?

Villmar, Marktflecken setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Villmar, Marktflecken?

Villmar, Marktflecken setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Villmar, Marktflecken hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Villmar, Marktflecken liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Villmar, Marktflecken durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Villmar, Marktflecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.