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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Hümmerich

Hebesätze Hümmerich

Landkreis Neuwied · AGS 07138030 · 805 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hümmerich ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Hümmerich im Vergleich steht

Der Wert von 365 % ordnet Hümmerich im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 149 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 855-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hümmerich vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hümmerich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hümmerich 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hümmerich auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Hümmerich mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hümmerich Grundsteuer B
Anhausen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Bonefeld 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Kasbach-Ohlenberg 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Rüscheid 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Thalhausen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hümmerich anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 365 % macht daraus 12.200,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Hümmerich beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hümmerich und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hümmerich ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hümmerich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hümmerich?

Der Hebesatz liegt bei 365 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.200,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hümmerich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hümmerich hoch?

Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %. Hümmerich liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hümmerich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hümmerich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.