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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Bonefeld

Hebesätze Bonefeld

Landkreis Neuwied · AGS 07138005 · 934 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bonefeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bonefeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bonefeld im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 738-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bonefeld im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bonefeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bonefeld 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bonefeld auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bonefeld Grundsteuer B
Anhausen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Hümmerich 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Kasbach-Ohlenberg 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Rüscheid 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Thalhausen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Bonefeld konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Bonefeld nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bonefeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bonefeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bonefeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bonefeld?

Der Hebesatz liegt bei 365 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.200,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bonefeld?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bonefeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neuwied von 380 % liegt Bonefeld 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bonefeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bonefeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.