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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Hoppstädten

Hebesätze Hoppstädten

Landkreis Kusel · AGS 07336045 · 280 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hoppstädten gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 485 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hoppstädten bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hoppstädten im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.704-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hoppstädten ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hoppstädten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hoppstädten 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hoppstädten auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Hoppstädten

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hoppstädten Grundsteuer B
Aschbach 385 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hausweiler 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Heinzenhausen 385 % 0 Prozentpunkte 600 %
Herren-Sulzbach 385 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hohenöllen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Hoppstädten in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hoppstädten nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hoppstädten noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hoppstädten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hoppstädten?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hoppstädten?

Hoppstädten setzt die Grundsteuer B auf 485 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hoppstädten hoch?

Hoppstädten liegt 1 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hoppstädten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hoppstädten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.