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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Aschbach

Hebesätze Aschbach

Landkreis Kusel · AGS 07336005 · 311 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Aschbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Aschbach zum Landesdurchschnitt liegt

Aschbach liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 145 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 385 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.645-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Aschbach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aschbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aschbach 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aschbach auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Aschbach

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aschbach Grundsteuer B
Hausweiler 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Heinzenhausen 385 % 0 Prozentpunkte 600 %
Herren-Sulzbach 385 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hohenöllen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hoppstädten 385 % 0 Prozentpunkte 485 %

Ein Rechenbeispiel für Aschbach

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 385 % Hebesatz sind 12.868,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Aschbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Aschbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aschbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aschbach?

385 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.868,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aschbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 600 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Aschbach hoch?

Aschbach liegt 1 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Aschbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Aschbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.