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Niedersachsen › Landkreis Wittmund ›Holtgast

Hebesätze Holtgast

Landkreis Wittmund · AGS 03462006 · 1.842 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Holtgast gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Wittmund liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Holtgast zum Landesdurchschnitt liegt

Holtgast liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 652 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 538-größte von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Holtgast ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Holtgast, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Holtgast 410 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Wittmund 400 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Wittmund mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Holtgast auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Holtgast

Gemeinden im Landkreis Wittmund mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Holtgast Grundsteuer B
Blomberg 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Eversmeer 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Nenndorf 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Neuschoo 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Ochtersum 410 % 0 Prozentpunkte 410 %

Was der Hebesatz in Holtgast in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Holtgast nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Holtgast noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Aufkommen der Realsteuern in Holtgast

Istaufkommen der Realsteuern in Holtgast, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer1.056.366 Euro588 Euro
davon Gewerbesteuerumlage90.178 Euro50 Euro
Grundsteuer B222.426 Euro124 Euro
Grundsteuer A33.136 Euro18 Euro
Einwohner am 31.12.20241.796

Je Einwohner flossen Holtgast im Berichtsjahr 2024 588 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Holtgast

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Holtgast?

Der Hebesatz liegt bei 410 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Holtgast?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Holtgast hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Holtgast liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Holtgast selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Holtgast
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.