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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Holdorf

Hebesätze Holdorf

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074033 · 410 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Holdorf beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.

Wo Holdorf im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Holdorf im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 558-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Holdorf nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Holdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Holdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Holdorf auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Holdorf

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Holdorf Grundsteuer B
Bad Kleinen 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Gadebusch 380 % 0 Prozentpunkte 427 %
Hohenkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Insel Poel, Ostseebad 380 % 0 Prozentpunkte 375 %
Kalkhorst 380 % 0 Prozentpunkte 404 %

Ein Rechenbeispiel für Holdorf

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Holdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Holdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Holdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Holdorf?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Holdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Holdorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt der Satz von Holdorf 21 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Holdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Holdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.