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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Gadebusch

Hebesätze Gadebusch

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074021 · 5.424 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gadebusch, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
334 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gadebusch aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.

Wo Gadebusch im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Gadebusch im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 46-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Gadebusch nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gadebusch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gadebusch 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gadebusch auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gadebusch Grundsteuer B
Bad Kleinen 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hohenkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Holdorf 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Insel Poel, Ostseebad 380 % 0 Prozentpunkte 375 %
Kalkhorst 380 % 0 Prozentpunkte 404 %

Ein Rechenbeispiel für Gadebusch

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Gadebusch legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Gadebusch fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gadebusch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gadebusch?

Gadebusch setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gadebusch?

Die Grundsteuer B liegt bei 427 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Gadebusch hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Gadebusch liegt 21 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gadebusch legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gadebusch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.