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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Hohenkirchen

Hebesätze Hohenkirchen

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074032 · 1.360 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hohenkirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Hohenkirchen hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Hohenkirchen im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 176-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hohenkirchen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenkirchen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenkirchen auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenkirchen Grundsteuer B
Bad Kleinen 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Gadebusch 380 % 0 Prozentpunkte 427 %
Holdorf 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Insel Poel, Ostseebad 380 % 0 Prozentpunkte 375 %
Kalkhorst 380 % 0 Prozentpunkte 404 %

Was die Gewerbesteuer in Hohenkirchen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hohenkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hohenkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenkirchen?

In Hohenkirchen gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenkirchen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenkirchen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Hohenkirchen liegt 21 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Hohenkirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hohenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.