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Niedersachsen Landkreis Schaumburg Hohnhorst

Hebesätze Hohnhorst

Landkreis Schaumburg · AGS 03257016 · 2.116 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hohnhorst aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Hohnhorst bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hohnhorst im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 210 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 501-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hohnhorst im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohnhorst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohnhorst 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schaumburg 385 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohnhorst auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Hohnhorst mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohnhorst Grundsteuer B
Lüdersfeld 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Suthfeld 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Helpsen 375 % +5 Prozentpunkte 395 %
Hespe 375 % +5 Prozentpunkte 395 %
Nienstädt 375 % +5 Prozentpunkte 395 %

Was die Gewerbesteuer in Hohnhorst konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Hohnhorst beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hohnhorst, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hohnhorst noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohnhorst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohnhorst?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohnhorst?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hohnhorst hoch?

Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %. Hohnhorst liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hohnhorst per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Hohnhorst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.